AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater im Park TiP Betriebs GmbH
in der Version KLANGLICHT IM PARK
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden/innen bzw. Besucher/innen und der Theater im Park TiP Betriebs GmbH (idF kurz „Veranstalter“), die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eintrittsberechtigungen und/oder dem Besuch des Festivals „Klanglicht im Park“ stehen.
„Klanglicht im Park“ ist ein zeitlich begrenztes, begehbares Licht-, Klang- und Erlebnisfestival im Freiluft- bzw. Parkgelände. Das Festival findet jeweils planmäßig im Zeitraum von Oktober bis Anfang Jänner statt; bei Verlängerung kann der Veranstaltungszeitraum bis Februar ausgedehnt werden.
Neben diesen AGB gilt ergänzend auch die allenfalls für das Veranstaltungsgelände erlassene Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung. Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der/die Besucher/in der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen AGB.
Individuell abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Stillschweigen gegenüber Geschäftsbedingungen von Kunden/innen gilt keinesfalls als Zustimmung.
Sofern die Abwicklung des Ticketverkaufs durch Vertriebspartner des Veranstalters erfolgt, gelten deren AGB ergänzend zu diesen AGB. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB des Veranstalters sind auch auf Dritte, insbesondere Vertriebspartner, zu überbinden.
2. Vertragsabschluss und allgemeine Vertragsbestimmungen
Der Vertrag über den Besuch von „Klanglicht im Park“ ist ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Bei der Buchung eines Tickets handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag über eine Sache, sondern um die Ausgabe eines Nachweises in Form eines Tickets, das den/die Inhaber/in zum Besuch von „Klanglicht im Park“ am gebuchten Tag und innerhalb des gebuchten Timeslots berechtigt.
Der Veranstalter ist bemüht, seinen Kunden/innen den bestmöglichen Service bei der Buchung von Tickets zu bieten. Kunden/innen haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, ein oder mehrere Tickets für einen bestimmten Tag oder Timeslot buchen zu können. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, bestimmten Personen die Buchung von Tickets für einen bestimmten Zeitraum oder – in gravierenden Fällen – auf Dauer zu versagen, wenn diese die geordnete Buchung von Tickets, den Betrieb des Festivals oder andere Besucher/innen stören oder der Hausordnung bzw. den Anordnungen der Mitarbeiter/innen des Veranstalters zuwiderhandeln.
Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Kunden/innen müssen volljährig sein, um Tickets buchen zu können. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Der Veranstalter ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten von Kunden/innen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, beim Ticketkauf zu erheben, Tickets aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder sonst sachlich gerechtfertigten Gründen zu personalisieren und die Identität des/der Kunden/in bzw. Besuchers/in vor dem Einlass zu kontrollieren.
Die Übertragbarkeit von Tickets kann vom Veranstalter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Kunden/innen vor dem Erwerb der Tickets informieren.
3. Ticketarten, Timeslots und Zutritt
Für „Klanglicht im Park“ werden grundsätzlich Timeslot-Tickets verkauft. Es werden keine Tickets für einzelne Vorstellungen oder Einzelveranstaltungen angeboten. Das Ticket berechtigt zum Eintritt in das Festivalgelände am gebuchten Veranstaltungstag innerhalb des gebuchten Timeslots.
Die Timeslots beginnen planmäßig – abhängig vom jeweiligen Veranstaltungstag, der Jahreszeit und den organisatorischen Erfordernissen – insbesondere ab 16:30 Uhr, 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr und werden bis 21:00 Uhr grundsätzlich im Halbstundentakt angeboten. Bei Bedarf kann der Veranstalter Timeslots auch im Viertelstundentakt anbieten.
Der gebuchte Timeslot bezeichnet das Zeitfenster, innerhalb dessen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände möglich ist. Besucher/innen haben rechtzeitig beim Einlass zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf bevorzugten Zutritt, Zutritt zu einem späteren Timeslot, Rückerstattung, Umtausch oder sonstigen Ersatz. Der Veranstalter wird sich jedoch bemühen, verspätet erschienenen Besucher/innen nach Maßgabe der Kapazitäten und Sicherheitslage den Eintritt zu ermöglichen.
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist nur während der jeweils geltenden Öffnungszeiten und unter Beachtung der Hausordnung zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder witterungsbedingten Gründen Besucherströme zu lenken, Wartebereiche einzurichten, Routenführungen anzupassen oder einzelne Bereiche vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
4. Online-Buchung von Tickets
Kunden/innen können Tickets für „Klanglicht im Park“ über den Online-Shop unter
shop.klanglichtimpark.at
buchen.
Der Veranstalter behält sich vor, das Ticket-, Timeslot-, Kontingent- und/oder Preisangebot für die Online-Buchung jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu beschränken, zu erweitern, zeitweise einzustellen oder vollständig einzustellen.
Der Bestellprozess im Online-Shop gliedert sich in mehrere Schritte. Eingabefelder können vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigt werden. Der Bestellvorgang kann jederzeit durch Schließen des Internet-Browsers abgebrochen werden.
Nach Auswahl des gewünschten Besuchstags, Timeslots, der Ticketkategorie und der Anzahl der Tickets werden die ausgewählten Tickets im Warenkorb angezeigt. Ab diesem Zeitpunkt können die ausgewählten Tickets für einen begrenzten Zeitraum reserviert sein. Wird der Buchungsvorgang nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen, können die Tickets wieder für andere Personen verfügbar gemacht werden.
Vor Absendung der Bestellung sind die persönlichen bzw. unternehmensbezogenen Daten der Kunden/innen anzugeben und diesen AGB sowie der Datenschutzerklärung zuzustimmen. Kunden/innen können gegebenenfalls bekanntgeben, ob sie über zukünftige Veranstaltungen und Aktionen des Veranstalters informiert werden wollen.
Der Veranstalter akzeptiert bei der Online-Buchung die im Online-Shop angezeigten Zahlungsarten. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten können je nach Zeitpunkt, technischem System und Zahlungsdienstleister variieren.
Durch Betätigen des Buttons, mit dem die zahlungspflichtige Bestellung abgeschlossen wird, stellt der/die Kunde/Kundin ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss. Sobald die Zahlung autorisiert wurde, wird eine Bestätigung der Ticketbuchung per E-Mail versandt. Mit dieser Bestätigung nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot an.
Die Tickets werden grundsätzlich elektronisch, insbesondere per E-Mail bzw. als digitale Tickets, übermittelt. Der/die Kunde/Kundin ist dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass die Tickets rechtzeitig abgerufen, gespeichert oder in maschinenlesbarer Form vorgewiesen werden können.
5. Buchung von Tickets bei Vertriebspartnern
Bei der Bestellung von Tickets zu „Klanglicht im Park“ auf Plattformen von Vertriebspartnern erklärt der/die Kunde/Kundin verbindlich sein/ihr Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrags mit dem Veranstalter. Die Bestellung des/der Kunden/Kundin wird vom jeweiligen Vertriebspartner bearbeitet.
Eine Bestellbestätigung durch den Vertriebspartner bedeutet noch nicht zwingend das Zustandekommen des Vertrags, sondern bestätigt zunächst den Eingang der Bestellung beim Vertriebspartner. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für den Veranstalter das Angebot des/der Kunden/Kundin annimmt.
Eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags samt allen Informationen stellt der jeweilige Vertriebspartner zur Verfügung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungen, technische Systeme, Preisaufschläge oder sonstige Bedingungen nicht autorisierter Kartenanbieter.
6. Regelungen für Vertriebspartner und Wiederverkauf
Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittsberechtigungen ist nur Vertriebspartnern des Veranstalters gestattet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
Einlass wird nur mit einem gültigen Ticket gewährt. Der Veranstalter kann den Verkauf von Tickets und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Tickets handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit von Tickets anderer, nicht autorisierter Kartenanbieter, für deren Leistungen und für deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken, insbesondere Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet. Sponsoren und Vertriebspartner haben die jeweils vereinbarten Nutzungsbedingungen sowie Bildnachweise einzuhalten.
Der Anwendbarkeit allfälliger eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen von Vertriebspartnern widerspricht der Veranstalter hiermit ausdrücklich.
Vertriebspartner können nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen jene Ansprüche aufrechnen, die der Veranstalter gegen sie hat.
7. Einlassregelung
Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen bestehen folgende Einlassregelungen. Der Veranstalter ist berechtigt, Taschen- und Sicherheitskontrollen durchzuführen.
Diese Gegenstände dürfen – vorbehaltlich abweichender Regelungen vor Ort – mitgeführt werden:
- Taschen in üblicher Größe, wobei diese beim Einlass kontrolliert werden können,
- kleine Plastikflaschen bis maximal 0,5 Liter,
- wetterangepasste Kleidung,
- Mützen, Schals, Handschuhe,
- kleine Sitz- oder Wärmekissen, sofern diese den Betrieb nicht stören,
- Kinderwägen, soweit es die örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitslage zulassen.
Diese Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:
- Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen,
- Speisen, sofern nicht ausdrücklich gestattet,
- professionelle Foto- und Videoausrüstung, insbesondere Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative, Fototaschen sowie Tonaufzeichnungsgeräte,
- Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Drohnen, Laptops und Tablets, ausgenommen Mobiltelefone,
- Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Schlitten, Rutschgeräte, Stockschirme, sperrige Gegenstände jeglicher Art,
- Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes,
- pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Fackeln, Wunderkerzen oder sonstige offene Flammen,
- Tiere, ausgenommen Assistenzhunde mit Bescheinigung und nach Möglichkeit vorheriger Anmeldung,
- sonstige Gegenstände, die nach Einschätzung des Veranstalters geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit oder andere Besucher/innen zu gefährden oder zu stören.
Weitere diesbezügliche Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen, Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
Besucher/innen kann der Einlass verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie das Festival stören, andere Besucher/innen belästigen, die Einlassregelungen, die Hausordnung oder behördliche Anordnungen nicht beachten. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn Besucher/innen bei früheren Veranstaltungen die Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung nicht eingehalten haben.
Personen, die den Ticketverkauf behindern, insbesondere versuchen, Tickets privat auf oder vor dem Veranstaltungsgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
8. Verhaltensregeln auf dem Veranstaltungsgelände
Die Besucher/innen verpflichten sich, die Hausordnung, die Beschilderungen, Sicherheitsinformationen und Anweisungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, des Sicherheitspersonals und sonstiger beauftragter Personen zu beachten.
Die Besucher/innen verpflichten sich, jegliche Störung des Festivalbetriebs zu unterlassen und im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung unverzüglich zu verlassen.
Die Besucher/innen haben Rücksicht auf andere Besucher/innen, insbesondere Kinder, ältere Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, zu nehmen. Engstellen, Wege, Notausgänge, Fluchtwege, Absperrungen und technische Anlagen dürfen nicht blockiert, betreten, verschoben, beschädigt oder manipuliert werden.
Das Betreten von gesperrten Bereichen, technischen Installationen, Bühnen-, Licht-, Ton-, Strom- oder Dekorationselementen sowie Grünflächen oder Parkbereichen, die nicht für Besucher/innen freigegeben sind, ist untersagt.
Das Rauchen, die Verwendung offener Flammen sowie der Umgang mit leicht entzündlichen Gegenständen sind nur in jenen Bereichen zulässig, in denen dies ausdrücklich gestattet ist.
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher/innen sind für private Zwecke grundsätzlich zulässig, sofern dadurch der Festivalbetrieb, technische Installationen, andere Besucher/innen oder Sicherheitsabläufe nicht gestört werden. Professionelle Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
9. Besondere Witterungs- und Winterregelungen
Bei „Klanglicht im Park“ handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung im Herbst- und Winterzeitraum. Besucher/innen haben daher mit jahreszeittypischen Witterungsbedingungen zu rechnen, insbesondere mit Kälte, Nässe, Regen, Schnee, Schneematsch, Eis, Glätte, gefrierendem Regen, Nebel, Wind, Sturm, Laub, eingeschränkter Sicht sowie rutschigen oder unebenen Bodenverhältnissen.
Besucher/innen sind verpflichtet, dem Wetter und den Bodenverhältnissen angemessene Kleidung und geeignetes Schuhwerk zu tragen. Insbesondere wird festes, rutschhemmendes und wintertaugliches Schuhwerk empfohlen. Der Besuch erfolgt unter Berücksichtigung der natürlichen und jahreszeittypischen Gegebenheiten eines Park- bzw. Freiluftgeländes.
Der Veranstalter ist bemüht, die allgemein zugänglichen Besucherbereiche im Rahmen der Zumutbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten verkehrssicher zu halten. Dennoch können witterungsbedingte Risiken wie Glätte, Rutschgefahr, Schneereste, Nässe, Unebenheiten, Pfützen, Laub oder eingeschränkte Sicht nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen einzelne Wege, Installationen, Attraktionen, Bereiche oder das gesamte Veranstaltungsgelände vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, Besucherströme umzuleiten, den Einlass zu verzögern, Timeslots anzupassen oder den Festivalbetrieb einzuschränken, zu unterbrechen oder abzusagen.
Eine Einschränkung einzelner Installationen, Wege, Licht-, Klang- oder Programmelemente aus technischen, organisatorischen, sicherheitsbedingten oder witterungsbedingten Gründen berechtigt nicht automatisch zur Rückgabe, zum Umtausch oder zur Preisminderung, sofern der Gesamtcharakter des Festivalbesuchs gewahrt bleibt.
10. Absage, Unterbrechung, Änderung oder Einschränkung des Festivalbetriebs
Geringfügige bzw. sachlich gerechtfertigte Änderungen des Programms, der Route, der Installationen, der Licht-, Klang- oder Begleitelemente, der Öffnungszeiten oder der Einlassorganisation bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Tickets und auch zu keiner Preisminderung.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Festivalbetrieb insbesondere aus folgenden Gründen abzusagen, zu unterbrechen, einzuschränken, zeitlich zu verschieben oder einzelne Bereiche zu sperren:
- technische Gebrechen,
- Stromausfall oder Störungen technischer Anlagen,
- behördliche oder gesetzliche Anordnungen oder Auflagen,
- Sicherheitsbedenken,
- Überfüllung oder notwendige Besucherlenkung,
- Erkrankung, Verhinderung oder Ausfall von beteiligten Dienstleistern oder Mitwirkenden,
- schlechte oder gefährliche Witterung,
- Sturm, Gewitter, Hagel, Starkregen, Schneefall, Eisregen, gefrierender Regen, Nebel, Glätte, Eisbildung, Schneebruch, herabfallende Äste oder sonstige Naturereignisse,
- höhere Gewalt.
Wenn die Wetter- oder Sicherheitsbedingungen den normalen Ablauf des Festivalbetriebs nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Einlass zu verzögern, Timeslots zeitlich zu verschieben, den Besucherstrom zu stoppen, das Gelände vorübergehend zu räumen, den Betrieb zu unterbrechen und später fortzusetzen oder den jeweiligen Veranstaltungstag abzusagen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstalter und erfolgt nach Maßgabe der Sicherheitslage, gegebenenfalls in Abstimmung mit Behörden, Einsatzkräften oder dem Veranstaltungsort.
Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Einlasses oder einzelner Timeslots berechtigen Kunden/innen nicht zur Rückgabe von Tickets. Es obliegt den Kunden/innen, sich am Veranstaltungstag über allfällige Änderungen, insbesondere online über die Website bzw. den Online-Shop, Social-Media-Kanäle des Veranstalters oder sonstige vom Veranstalter bekanntgegebene Informationskanäle, zu informieren.
Im Falle der vollständigen Absage eines gebuchten Veranstaltungstags kann das Ticket nach Maßgabe der Verfügbarkeit auf einen anderen Termin umgebucht oder gegen Erstattung des Ticketpreises zurückgegeben werden. Der Veranstalter kann auch einen Gutschein im Wert des Ticketpreises anbieten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Wird der Festivalbetrieb nach bereits erfolgtem Einlass aus Sicherheits-, Witterungs- oder sonstigen Gründen abgebrochen, entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des bereits ermöglichten Besuchs, der verbleibenden Besuchsdauer und der Gesamtumstände, ob eine Umbuchung, ein Ersatztermin, ein Gutschein oder eine Rückerstattung angeboten wird. Ein Anspruch auf Ersatz sonstiger Kosten besteht nicht.
Im Falle einer Absage, Verschiebung, Einschränkung, Änderung oder eines Abbruchs werden keine wie auch immer gearteten Spesen, insbesondere Hotel-, Reise-, Anfahrts-, Park-, Verpflegungs-, Begleit- oder sonstige Folgekosten, ersetzt.
11. Umtausch, Rückgabe und Rücktrittsrecht
Gekaufte Tickets können – mit Ausnahme der in diesen AGB ausdrücklich genannten Fälle, insbesondere vollständiger Absage eines gebuchten Veranstaltungstags – nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.
Eine Änderung von Wetterbedingungen, persönliche Verhinderung, Krankheit, Zuspätkommen, Nichtnutzung oder nur teilweise Nutzung des Tickets begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Umtausch oder sonstigen Ersatz.
Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Tickets ist ebenso ausgeschlossen wie ein Ersatz für verloren gegangene oder nicht abrufbare Tickets, soweit der Verlust oder die Nichtabrufbarkeit nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
Da vom Veranstalter eine Dienstleistung zur Freizeitbetätigung erbracht wird, für die ein bestimmter Zeitpunkt bzw. Zeitraum vorgesehen ist, ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Rücktrittsrecht im Fernabsatz nach § 11 FAGG ausgeschlossen.
12. Ticketverlust und Ersatztickets
Mit Übermittlung bzw. Bereitstellung des Tickets geht die Gefahr für Verlust, missbräuchliche Verwendung oder Beschädigung des Tickets auf den/die Kunden/in über.
Bei Verlust eines Tickets kann dem/der Kunden/in nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten einmalig ein Ersatz- oder Duplikat-Ticket ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Kunde/Kundin glaubhaft machen kann, welches Ticket gebucht wurde, und dass die Buchung eindeutig zugeordnet werden kann.
Bei mehrfacher Vorlage desselben Tickets oder bei missbräuchlicher Verwendung hat jenes Ticket Vorrang, das zuerst am Einlass gescannt bzw. entwertet wurde, sofern der Veranstalter nicht ausnahmsweise eine andere Entscheidung trifft. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Weitergabe, Vervielfältigung oder missbräuchliche Verwendung von Tickets entstehen.
13. Haftung
Wenn nicht in diesen AGB anders bestimmt, richten sich Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – im Anwendungsbereich des KSchG – dem Veranstalter zurechenbare Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung des Veranstalters – soweit gesetzlich zulässig – für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Mangelschäden, mittelbare und Folgeschäden und/oder Schäden Dritter ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten.
Beim Veranstaltungsgelände handelt es sich um ein Freiluft- bzw. Natur- und Parkgelände, dessen Benützung unter Beachtung der Gegebenheiten und auf eigene Gefahr der Besucher/innen erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher/innen, Nichtbeachtung der Hausordnung, Nichtbeachtung von Anweisungen, ungeeignete Kleidung oder ungeeignetes Schuhwerk, Zufall, Unfall bei Benützung des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit Witterung, Kälte, Nässe, Schnee, Eis, Glätte, Laub, Dunkelheit, eingeschränkter Sicht, unebenen Wegen, Tieren, Pflanzen, Ästen oder sonstigen natürlichen Gegebenheiten, soweit dem Veranstalter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Der Veranstalter haftet nur für eigene Inhalte auf seinen Websites. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist der Veranstalter für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich der Veranstalter nicht zu eigen. Sofern der Veranstalter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten nach Möglichkeit unverzüglich gelöscht.
14. Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen
Bei Foto-, Film-, Fernseh-, Video-, Audio- oder sonstigen Aufnahmen durch den Veranstalter oder durch vom Veranstalter beauftragte bzw. zugelassene Dritte erteilt der/die Besucher/in dem Veranstalter sowie den aufnehmenden oder übertragenden Dritten seine/ihre Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit dem Festival gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet, veröffentlicht, vervielfältigt, bearbeitet, ausgestrahlt, vertrieben oder anderweitig verwendet werden dürfen.
Diese Zustimmung gilt insbesondere für Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung und Archivierung des Festivals und des Veranstalters. Die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte der Besucher/innen bleiben gewahrt.
15. Datenschutzbestimmungen
Der Schutz der Privatsphäre der Kunden/innen und Besucher/innen ist dem Veranstalter ein wichtiges Anliegen. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte der betroffenen Personen finden sich in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.klanglichtimpark.at/datenschutz
16. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Die Theater im Park TiP Betriebs GmbH veranstaltet gegebenenfalls Gewinnspiele über Kommunikationskanäle ihrer Wahl. Die diesbezüglichen Ausschreibungen, Postings oder sonstigen Veröffentlichungen sind gekennzeichnet und erklären gleichzeitig die jeweiligen Spielregeln. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land haben und in den letzten sechs Monaten bei keinem Gewinnspiel des Veranstalters gewonnen haben. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer/innen ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die Übermittlung falscher Daten, insbesondere Namen, E-Mail-Adressen oder sonstiger Kontaktdaten, kann ebenso wie jeder weitere Manipulationsversuch, insbesondere verdeckte Mehrfacheinsendungen derselben Person, zum Ausschluss des/der Betreffenden von der weiteren Teilnahme führen.
Der Veranstalter darf Namen und allfällige Inhalte von Beiträgen oder Kommentaren im Rahmen des Gewinnspiels für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der/die Nutzer/in räumt dem Veranstalter die hierfür erforderlichen Rechte an der Veröffentlichung seiner/ihrer Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ein.
Preise sind auf die beschriebenen Werte beschränkt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Der/die Gewinner/in wird durch den Veranstalter verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer/innen durch sich selbst oder durch Dritte entstehen, sowie für Schäden, die Teilnehmer/innen Dritten zufügen, insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Gewinnen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Entrichtung allfälliger mit dem Gewinn verbundener Steuern oder sonstiger gesetzlicher Abgaben haben die Gewinner/innen selbst zu sorgen.
Der jederzeitige Abbruch eines Gewinnspiels, insbesondere wegen technischer, organisatorischer oder rechtlicher Probleme, bleibt vorbehalten.
17. Gutscheine
Der Veranstalter bietet für Veranstaltungen und Angebote der Theater im Park TiP Betriebs GmbH Gutscheine an. Gutscheine können – je nach ausgewiesenem Geltungsbereich – für den Erwerb bzw. die Bezahlung von Tickets für Theater im Park sowie für Tickets bzw. Timeslot-Tickets für Klanglicht im Park verwendet werden.
Gutscheine stellen kein Ticket und keine Eintrittsberechtigung dar. Der Besuch einer Veranstaltung bzw. von „Klanglicht im Park“ setzt auch bei Verwendung eines Gutscheins eine gesonderte Buchung eines verfügbaren Tickets bzw. Timeslot-Tickets voraus. Die Einlösung eines Gutscheins ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Tickets, Timeslots, Ticketkategorien und Kontingenten möglich. Ein Anspruch auf Buchung eines bestimmten Veranstaltungstags, einer bestimmten Veranstaltung, eines bestimmten Timeslots oder einer bestimmten Ticketkategorie besteht nicht.
Gutscheine können im jeweiligen Online-Shop bzw. bei den vom Veranstalter vorgesehenen Verkaufsstellen eingelöst werden. Für „Klanglicht im Park“ erfolgt die Einlösung insbesondere über den Online-Shop unter shop.klanglichtimpark.at. Die Einlösung ist nur im Rahmen des vom Veranstalter jeweils vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsvorgangs möglich.
Ist der Wert des Gutscheins geringer als der Preis der gewünschten Tickets, ist der Differenzbetrag mit einer der angebotenen Zahlungsarten zu bezahlen. Ist der Wert des Gutscheins höher als der Preis der gebuchten Tickets, verbleibt ein allfälliges Restguthaben auf dem Gutschein, sofern das technische System dies unterstützt und auf dem Gutschein nichts Abweichendes angegeben ist. Eine Barablöse, Verzinsung oder Auszahlung von Restbeträgen ist ausgeschlossen.
Gutscheine sind übertragbar, sofern auf dem Gutschein oder im Rahmen des Erwerbs nichts Abweichendes angegeben ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des/der jeweiligen Gutscheininhabers/in zu prüfen. Das Risiko von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe des Gutscheins trägt der/die Kunde/Kundin. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Sperre des Gutscheins, sofern der Veranstalter den Verlust oder Missbrauch nicht zu vertreten hat.
Gutscheine sind innerhalb der jeweils gesetzlich vorgesehenen Frist bzw. innerhalb einer auf dem Gutschein ausgewiesenen längeren Gültigkeitsdauer einlösbar. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer besteht kein Anspruch auf Einlösung, Verlängerung, Rückzahlung oder Ersatz, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Absage, Verschiebung oder Änderung einer Veranstaltung bzw. eines gebuchten Timeslots gelten für mit Gutschein bezahlte Tickets dieselben Regelungen wie für sonstige Tickets. Eine allfällige Rückerstattung kann nach Wahl des Veranstalters durch Reaktivierung des Gutscheins, Ausstellung eines neuen Gutscheins, Umbuchung oder Rückzahlung erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen gelten ergänzend diese AGB sowie die im jeweiligen Online-Shop, auf dem Gutschein oder im Rahmen des Erwerbs bekanntgegebenen Bedingungen.
18. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Klausel, die der unwirksamen Klausel nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden/innen bzw. Besucher/innen und dem Veranstalter findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG, des UN-Kaufrechtsübereinkommens sowie der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) Anwendung. Im Falle der Anwendbarkeit von Art 6 Abs 1 Rom-I-VO führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass Kunden/innen, sofern sie Verbraucher/innen sind, der ergänzende Schutz durch zwingende Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts entzogen wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Klagen aus sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Kunden/innen bzw. Besucher/innen und dem Veranstalter ist der Sitz des Veranstalters in Wien, Österreich. Ist ein/e Kunde/Kundin Verbraucher/in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt für Klagen des Veranstalters gegen diese/n jener Gerichtsstand im Inland als vereinbart, in dessen Sprengel der/die Kunde/Kundin seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
19. Information zur außergerichtlichen Streitbeilegungsplattform
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform zur Streitbeilegung eingerichtet.
Allfällige Beschwerden können auch direkt beim Veranstalter unter folgender E-Mail-Adresse eingebracht werden: office@klanglichtimpark.at
20. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese rechtlichen, technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Änderungen dieser AGB werden Kunden/innen, soweit erforderlich, an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet oder auf der Website bzw. im Online-Shop veröffentlicht. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der/die Kunde/Kundin nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Übersendung geänderter AGB auf die einmonatige Frist hinzuweisen.